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PRIVATES BAURECHT /ARCHITEKTENRECHT

Die Kanzlei vertritt

  • Bauherren

  • Bauunternehmer

  • Bauträger

  • Architekten/ Bauingenieure

in jeder Phase eines Verfahrens.

Wir vertreten Sie zum Beispiel bei:

 

  • Streitigkeiten aus dem zugrundeliegenden Werkvertrag/ Bauvertrag

  • Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen

  • „Pfusch“ am Bau

  •  Durchsetzung von Werklohnansprüchen

 

  • Beweissicherung zur Dokumentation von Mängeln

  • selbständigen Beweisverfahren

  • Sachverständigengutachten (Kooperation mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen)

 

  • Streitigkeiten aus einem Architektenvertrag

  • Streitigkeiten bzgl. des geschuldeten Architektenhonorars

  • Streitigkeiten bzgl. geschuldeter Leistungen aus bestimmten Leistungsphasen

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