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IMMOBILIENRECHT

Prüfung notarieller Verträge/ Vertragsentwürfe

Bei vielen Verbrauchern ist der Abschluss eines notariellen Immobilienkaufvertrages oder eines Bauträgervertrages eine meist einmalige Angelegenheit, da es sich dabei um eine „Anschaffung für das Leben“ handelt.

 

Wer also eine Immobilie als Eigentum erwerben möchte oder ein Grundstück, auf dem eine Immobilie errichtet werden soll, kommt nicht um den Abschluss eines notariellen Kaufvertrages herum.

 

Käufer wie auch Verkäufer verbinden mit dem Abschluss eines solchen Kaufvertrages höchst eigene Interessen, die unterschiedlichster Natur sein können. Es kann dabei beispielsweise um die Absicherung des Ehepartners anlässlich des Erwerbs der Immobilie gehen, wie auch um individuelle Vertragsgestaltungswünsche im Hinblick auf Wegerechte, Grundschuldbestellungen oder sonstiges gehen.

 

Auch wenn der beurkundende Notar unparteiisch handeln wird und auch gehalten ist, die Vertragsparteien auf bestimmte Risiken hinzuweisen, weiß der Laie jedoch nie, ob seine Belange als Käufer oder Verkäufer in dem individuellen Maße Berücksichtigung gefunden haben oder finden werden, wie es ursprünglich gewünscht war.

 

Erfahrungsgemäß nützt es dem Laien recht wenig, zuvor den notariellen Vertragsentwurf zu lesen, da erfahrungsgemäß aufgrund des verwendeten Fachvokabulars zumindest passagenweise der Vertrag für Nichtjuristen unverständlich wird.

 

In der Regel wird im Beurkundungstermin anlässlich des Verlesens der Urkunde keine wesentlich inhaltliche Änderung mehr vorgenommen. Viele Erwerber vertrauen blind darauf, dass die Eigeninteressen auch hinreichend Berücksichtigung finden werden oder in die Urkunde einbezogen wurden.

 

Wurde auch der richtige PKW-Stellplatz mit erworben? Ist der richtige Kellerraum auch der Eigentumswohnung zugeordnet worden? Welche Lasten muss ich übernehmen und welche werden gelöscht?

 

Ob all die diesen Fragen zugrundeliegenden Zusicherungen auch tatsächlich im Kaufvertrag umgesetzt wurden, oder ob beispielsweise bei Bau- oder Bauträgerverträgen die Höhe der jeweiligen Abschlagszahlungen (Bautenstandsraten) der Makler- und Bauträgerverordnung entsprechen, wird von dieser Kanzlei alles rechtssicher überprüft.

 

Eine verbindliche anwaltliche Überprüfung dieser Verträge, die häufig einmalige Schritte im Leben sind und daher umso wichtiger geprüft werden sollten, kosten lediglich den Bruchteil dessen, was ein Makler üblicherweise als Vermittlungsprovision für Grundeigentum nimmt.

 

Eine derartige Rechtssicherheit erlangt ein Rechtsuchender in der Regel nicht bei der Person, die beide Parteien vertreten muss und aufgrund dessen strikte Neutralität zu wahren hat, wie es bei Notaren oder Notarinnen der Fall sein muss.

 

In einem solchen Fall ist es regelmäßig empfehlenswert, einen fachlich versierten Interessenvertreter mit der Überprüfung der Kaufverträge zu beauftragen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese letzte Rechtssicherheit nur einen vergleichsweise geringen Betrag der Gesamtkosten eines solchen Kauf- oder Bauträgervertrages ausmacht. Bitte kontaktieren Sie uns.

Bei dem Kauf von Wohneigentum wird der Erwerber häufig automatisch Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), für die besondere Vorschriften gelten. Im Übrigen gibt es in solchen Fällen auch eine notarielle Teilungserklärung, die häufig auch mit einer Gemeinschaftsordnung verbunden ist. Hierin werden üblicher Weise die Rechtsbeziehungen der Eigentümer untereinander geregelt, wie auch Rechte und Pflichten eines Eigentümers innerhalb einer Eigentümergemeinschaft.

 

Ebenso wird darin regelmäßig die Abgrenzung zwischen Gemeinschafts- und Wohnungseigentum definiert.

 

Auch eine derartige Teilungserklärung sollte im Zusammenhang mit dem Immobilienkaufvertrag von einer Rechtsanwaltskanzlei Ihres Vertrauens überprüft werden. In diesem Zusammenhang werden Fragen beantwortet, was gehört beispielsweise zu meinem Sondereigentum und was ist Gemeinschaftseigentum. Auch Sondernutzungsrechte, beispielsweise von Gartenteilen oder anderen Gemeinschaftsflächen, sind in derartigen Teilungserklärungen (oder Gemeinschaftsordnungen) geregelt.

Alle Fragen hierzu und Fragen zu den Vertragsentwürfen sollten unbedingt vor der Beurkundung durch eine kompetente Überprüfung Ihrer Vertragsunterlagen geklärt werden. Das zählt zu den regelmäßigen Aufgaben der Rechtsanwaltskanzlei Schrader.

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