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PRIVATES BAURECHT /ARCHITEKTENRECHT
Das zivile Baurecht umfasst die Gestaltung und auch die Anwendung von Werkverträgen.
Die Kanzlei vertritt Bauherren ebenso wie Bauunternehmer und Bauträger beispielsweise bei Streitigkeiten aus dem zugrundeliegenden Werkvertrag/ Bauvertrag. Es spielt dabei keine Rolle, ob es um Durchsetzung von Werklohnansprüchen, beispielsweise in Form von Bautenstandsraten oder um die Geltendmachung von Gewährleistungsangelegenheiten geht. Pfusch am Bau wird von dieser Kanzlei ebenso verfolgt, wie auch die Geltendmachung von Werklohnansprüchen. Bei Streitigkeiten vorstehender Art oder anderer Natur steht Ihnen die Kanzlei selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite, unabhängig davon, in welchem Stadium sich das Verfahren bereits befindet.
Im Baubereich kommt neben dem BGB vielfach auch noch die VOB zur Anwendung.
Gerade in diesen Rechtsbereichen ist häufig die Beweissicherung vorrangig erforderlich, damit Mängel vor Fortsetzung des Baufortschritts dokumentiert werden. Hierfür gibt es das sogenannte selbständige Beweisverfahren. Darin werden regelmäßig Sachverständigengutachten angefertigt. Meine Kanzlei arbeitet eng mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zusammen. Bei Bedarf sprechen Sie uns gern an. Das gilt auch für die Erstellung von Wertgutachten für Immobilien.
Streitigkeiten aus einem Architektenvertrag bzgl. geschuldeter Leistungen aus bestimmten Leistungsphasen oder bzgl. des geschuldeten Architektenhonorars werden rechtsicher und kompetent bearbeitet.