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ÜBER DIE KANZLEI

Seit über 30 Jahren machen wir uns für Sie stark!

RECHTSANWALT

RÜDIGER SCHRADER

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Die vorwiegend zivilrechtlich orientierte Rechtsanwaltskanzlei besteht seit 1984 und wurde von Herrn Rechtsanwalt Rüdiger Schrader mit Sitz in Hannover gegründet.

Derzeit wird die Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Schrader in Bürogemeinschaft mit der Rechtsanwaltskanzlei Christoph & Kollegen geführt. Der Sitz der Kanzlei befindet sich in der Rathenaustr. 13/14. Diese ist über den Eingang der Kröpcke-Passage schräg gegenüber dem Opernhaus unter den Arkaden oder von der Luisenstraße aus erreichbar. Dort orientieren Sie sich bitte an der vorhandenen Kanzleibeschilderung. Die Kanzlei befindet sich im dritten Obergeschoss. Im Eingangsbereich befindet sich der Fahrstuhl.

Für Rechtsgebiete, die die Kanzlei selbst nicht abdeckt und auch von den Anwälten innerhalb der Bürogemeinschaft nicht abgedeckt werden können, besteht eine Kooperation mit ortsansässigen namhaften Rechtsanwaltskanzleien, die die entsprechenden Fachgebiete kompetent und erfolgreich abdecken.

 

Sollten Sie einen Notar benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Wir werden für Sie die zutreffende Empfehlung finden.

 

Zu unserem Mandantenkreis zählen sowohl Privatpersonen, als auch Geschäftskunden/Firmen.

 

Aufgrund der ständig wachsenden Aufgaben in komplexen Immobilienangelegenheiten hat sich im Laufe der jahrelangen Betätigungen in diesen Bereichen ein Tätigkeitsschwerpunkt im immobilienrechtlichen Bereich herausgebildet, aus dem sich die einzelnen Betätigungsbereiche ergeben. Welche immobilienrechtlichen Gebiete durch unsere Kanzlei abgedeckt werden, ergibt sich aus dem Ordner „Rechtsgebiete“.

In diesem nahen Zusammenhang werden auch Bereiche, die unter den „Rechtsgebieten“ nicht ausdrücklich angesprochen sind, wie Gesellschaftsrecht, Dienst- und Werkvertragsrecht etc. im Allgemeinen als ständig nachgefragte Rechtsgebiete angeboten.

 

Selbstverständlich gehört es zu dem Service der Kanzlei, Verkehrsordnungswidrigkeiten auf dem neusten Stand und sachgerecht zu bearbeiten, wie auch Kfz-Haftpflichtschäden oder Kfz-Kaskoschäden.

 

In diesem Zusammenhang hat Herr Rechtsanwalt Schrader auch erfolgreich auf dem Gebiet des internationalen Schadensrechts Erfahrungen gesammelt, wie beispielsweise die Abwicklung von Verkehrsunfällen im Ausland.

 

Aufgrund immer häufiger auftauchender Forderungsausfälle im bauhandwerklichen Bereich und auch im Bereich von Architektenhonoraren sind das zivile Baurecht und das Architektenrecht unter anderem zu Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei geworden.

 

Rechtssuchende aus anderen Rechtsgebieten können sich ebenso an unsere Kanzlei wenden, da Herr Rechtsanwalt Schrader in nahezu jedem Rechtsgebiet mit diesbezüglich fachlich versierten ortsansässigen Kanzleien kooperiert, wie vorstehend bereits dargestellt.

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