top of page
Image by Daniel DiNuzzo

WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Anlässlich des Erwerbs von Wohnungseigentum und/ oder durch Teilung entstehen Wohnungseigentümergemeinschaften. Diese setzen sich aus wenigen bis zahlreichen Sonder-/Teileigentümern zusammen. Das Verhältnis und die Streitigkeiten der Sonder-/Teileigentümer untereinander werden nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes geregelt. Üblicherweise übernimmt eine Hausverwaltung die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und auch die Hausgeldabrechnungen, wie auch die Erstellung von Wirtschaftsplänen und vieles mehr für die Gemeinschaft.

 

Meine Kanzlei vertritt Wohnungseigentümergemeinschaften, wie auch einzelne Wohnungseigentümer.

 

Aufgrund der Vertretung von zahlreichen Hausverwaltungen zählt die Durchsetzung von Eigentümerbeschlüssen genauso zum Aufgabenbereich der Kanzlei, wie auch die Durchführung von Beschlussanfechtungsklagen. Ebenso ist die ständige Auseinandersetzung mit mietrechtlichen Aspekten erforderlich, da auch häufig Wohneigentum vermietet ist oder aber Hausverwaltungen auch Mietverwaltungen vornehmen, wobei immer wieder aktuelle mietrechtliche Probleme zu klären sind.

bottom of page